WAS SIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÄNDERUNG A3 DER EUROPÄISCHEN NORM EN 81 WISSEN MÜSSEN
Zur Erfüllung der Änderung A3 haben Sie 2 Möglichkeiten:
a) Einsatz der Sicherheitskomponenten.
b) Einsatz der Zugmaschine.
SEHR WICHTIG:
Obwohl die Norm den Einsatz der Maschine und der zugehörigen Elektronik zur Vermeidung von unkontrollierten Kabinenbewegungen (UCM) erlaubt, besteht die Gewissheit, dass diese nicht vermieden werden können, wenn sie durch ein Durchrutschen der Aufhängungsseile hervorgerufen werden. Zur kompletten und sicheren Detektion und Kontrolle von UCM empfielt Dynatech daher die Option der Sicherheitskomponenten.
a) Möglichkeiten zur Erfüllung der Änderung A3 mit Hilfe von Sicherheitskomponenten:
a.1- Einsatz von Sicherheitskomponenten mit A3-Zertifikat als unabhängige Komponenten:
Unsere Fangvorrichtungen und Begrenzer (STAR, VEGA, QUASAR T-25 und QUASAR SV) sind gemäß der Änderung A3 als unabhängige Komponenten zertifiziert. Die A3-Zertifikate zu besagten Produkten sind den jeweiligen Gebrauchs- und Wartungsanleitungen beigefügt. Im Anschluss folgt eine Auflistung dieser Produkte, falls Sie sich die jeweiligen Anleitungen herunterladen wollen:
BIDIREKTIONALE BREMSFANGVORRICHTUNGEN:
- PR-2000-UD
- PR-2500-UD V35
- PR-2500-UD V50
- PQ-3400-UD
- PQ-4000-UD
- ASG-100-UD
- ASG-120-UD
- ASG-121-UD
UNIDIREKTIONALE BREMSFANGVORRICHTUNGEN:
Die unidirektionalen Bremsfangvorrichtungen von Dynatech besitzen ebenfalls die A3-Zertifikate, da sowohl ihre Konstruktion als auch ihre Leistungsdaten mit denen der bidirektionalen Modelle übereinstimmen. Allerdings ist die Tatsache, dass diese Bremsfangvorrichtungen dieses Zertifikat besitzen, irrelevant, weil eine UCM-Kontrolle nur mit einer bidirektionalen Fangvorrichtung durchgeführt werden kann.
BIDIREKTIONALE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER:
- STAR
- VEGA
- QUASAR T-25
- QUASAR SV
Gemäß der Änderung 3 muss die Kabine im Falle einer unkontrollierten Bewegung anhalten. Der Halt darf (neben anderen Anforderungen) einen maximalen Weg von 1 m nicht überschreiten.
Die Dynatech-Begrenzer sind mit einem sogenannten Antidrift-System ausgestattet, mit dem der Begrenzer bei Feststellen einer UCM (unkontrollierte Bewegung der Kabine) blockiert wird. Wenn der Begrenzer blockiert wird, aktiviert er die Fangvorrichtung. Der zurückgelegte Gesamtweg von dem Moment an, in dem sich die Kabine bewegt bis sie anhält, darf 1 m nicht überschreiten.
- Bevor Sie die nächste Erläuterung lesen, bitten wir Sie, den Abschnitt UCM in den Begrenzer-Anleitungen zu lesen, wo die Funktionsweise des Antidrift-Systems beschrieben wird-.
Der Erhalt der A3-Zertifikate für die unabhängigen Komponenten befreien den Installateur nicht von seiner Verpflichtung, die in der Norm EN81:A3 beschriebenen UCM-Prüfungen vor Ort durchzuführen. Beispiele:
Der Kunde kauft die Komponenten getrennt, zum Beispiel unseren Geschwindigkeitsbegrenzer und eine Fangvorrichtung eines anderen Herstellers. Bei dieser Option muss der Kunde zuerst die Zertifikate für die Fangvorrichtung und den Begrenzer besorgen. Dann muss er die Validierungsprüfungen der UCM-Lösung an seiner Anlage durchführen. Außerdem:
>>a. Der Kunde muss beim Begrenzerhersteller die Elektronik bestellen, die das Antidrift-System verwaltet.
>>b. Der Steuerungshersteller verwaltet das Antidrift-System mit der bereits in seiner Steuerung integrierten Elektronik.
Hinweis: Die Verwaltung des Antidrift-Systems hat mit den spezifischen Warnhinweisen im Begrenzerhandbuch zu tun (Kapitel UCM).
a.2- Einsatz von Sicherheitskomponenten mit A3-Zertifikat für Baugruppen:
Der Kunde erwirbt die Baugruppe Fangvorrichtung + Begrenzer + Antidrift-System-Verwaltungselektronik.
Diese Baugruppe erhält das A3-Zertifikat als UCM-Lösung. Mit dieser Lösung braucht der Kunde nicht mehr zu überprüfen, ob der Begrenzer und die Fangvorrichtungen die Toleranzen und Anforderungen der A3 erfüllen und ebenso erspart er sich die Verwaltung der Signale für das Antidrift-System.
Die Punkte a.1 und a.2 im Vergleich: Vor- und Nachteile
Im Fall von a.1 muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die aus Begrenzer und Fangvorrichtung bestehende Kombination die Anforderungen der Änderung A3 erfüllt; außerdem muss er Tests mit dem Steuersystem durchführen, entweder mit der vom Begrenzerhersteller gelieferten oder aber mit der in der Steuerung integrierten Elektronik. Das bringt zusätzlichen Aufwand mit sich.
Andererseits kann der Kunde mit dieser Option die Komponente auswählen, die seinen Erwartungen in Bezug auf Preis, Versatilität u.a. am ehesten entspricht.
Im Fall von a.2 braucht der Kunde nicht zu überprüfen, ob der Begrenzer und die Fangvorrichtung den Anforderungen von A3 entsprechen. Er braucht nur die üblichen Inbetriebsetzungsprüfungen gemäß der Norm durchzuführen.
Allerdings kann diese Option für den Kunden mit dem Nachteil verbunden sein, dass verschiedene Komponenten von verschiedenen Herstellern nicht miteinander kombiniert werden können, was eventuell mit einer besseren Versatilität und Wettbewerbsfähigkeit einhergegangen wäre.
Nichtsdestotrotz empfiehlt Dynatech immer den Einsatz von Sicherheitskomponenten ein und desselben Herstellers, da so die Verantwortung für die einwandfreie Funktion und Sicherheit der Baugruppe immer auf einen einzigen Hersteller fällt.
Für ein maximales Maß an Sicherheit bei der Detektion und Kontrolle von UCM bietet Dynatech eine entsprechende Elektronik, die sogenannte D-BOX, an.
Die D-BOX ist ein elektronisches Gerät, das das Antidrift-System des für die UCM-Lösung eingesetzten Begrenzers verwaltet. Diese Vorrichtung kann sowohl mit dem Vega- und dem Star-Begrenzer als auch mit anderen Begrenzermarken eingesetzt werden.
Auf unserer Webpage können Sie sich ein Handbuch herunterladen, in dem die entsprechenden technischen Kenndaten und Anforderungen aufgeführt sind.
b) Möglichkeiten zur Erfüllung der Änderung A3 mit der Zugmaschine:
Unsere Zugmaschinen (Tornado) sind für die A3-Lösung zertifiziert.
Gemäß den im Kapitel 9.11 der Änderung A3 aufgeführten Spezifikationen können zum Stoppen der unkontrollierten Bewegungen all diejenigen Mittel eingesetzt werden, die auf die Zugrolle oder auf die Achse einwirken. Die Änderung A3 erlaubt die Verwendung der Motorbremsen für diesen Zweck:
9.11.3: Bei Verwendung der Bremse der Maschine kann der Selbsttest die Prüfung der korrekten Anhebung oder Absenkung des Mechanismus oder aber die Prüfung der Bremskraft beinhalten. Bei Entdecken eines Fehlers muss der nächste normale Aufzugstart verhindert werden.
Dynatech hat 2 Vorrichtungen entwickelt: Es handelt sich hierbei um die CDC (Car Drag Control) zur Verwaltung des Antidrift-Systems und um die BFS (Brake Failure Surveyance) zur Verwaltung der zum Stoppen einer unkontrollierten Kabinenbewegung verwendeten Motorbremsen.
Die komplette Baugruppe (Tornado + BFS + CDC) erfüllt die Anforderungen der A3 und besitzt ein eigenes Zertifikat. Der Kunde benötigt kein zusätzliches Zertifikat.
Es gibt dazu ein Handbuch, das Sie sich auf unserer Webpage herunterladen können.
Dieser erklärende Artikel wird in dem Maße aktualisiert, wie neue Produkte, Weiterentwicklungen oder Innovationen in Bezug auf dieses Thema hinzukommen.
Aktueller Hinweis zu allem, was Sie über die Änderung A3 der europäischen Norm EN 81 wissen müssen
WAS SIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER ÄNDERUNG A3 DER EUROPÄISCHEN NORM EN 81 WISSEN MÜSSEN
Zur Erfüllung der Änderung A3 haben Sie 2 Möglichkeiten:
a) Einsatz der Sicherheitskomponenten.
b) Einsatz der Zugmaschine.
SEHR WICHTIG:
Obwohl die Norm den Einsatz der Maschine und der zugehörigen Elektronik zur Vermeidung von unkontrollierten Kabinenbewegungen (UCM) erlaubt, besteht die Gewissheit, dass diese nicht vermieden werden können, wenn sie durch ein Durchrutschen der Aufhängungsseile hervorgerufen werden. Zur kompletten und sicheren Detektion und Kontrolle von UCM empfielt Dynatech daher die Option der Sicherheitskomponenten.
a) Möglichkeiten zur Erfüllung der Änderung A3 mit Hilfe von Sicherheitskomponenten:
a.1- Einsatz von Sicherheitskomponenten mit A3-Zertifikat als unabhängige Komponenten:
Unsere Fangvorrichtungen und Begrenzer (STAR, VEGA, QUASAR T-25 und QUASAR SV) sind gemäß der Änderung A3 als unabhängige Komponenten zertifiziert. Die A3-Zertifikate zu besagten Produkten sind den jeweiligen Gebrauchs- und Wartungsanleitungen beigefügt. Im Anschluss folgt eine Auflistung dieser Produkte, falls Sie sich die jeweiligen Anleitungen herunterladen wollen:
BIDIREKTIONALE BREMSFANGVORRICHTUNGEN:
- PR-2000-UD
- PR-2500-UD V35
- PR-2500-UD V50
- PQ-3400-UD
- PQ-4000-UD
- ASG-100-UD
- ASG-120-UD
- ASG-121-UD
UNIDIREKTIONALE BREMSFANGVORRICHTUNGEN:
Die unidirektionalen Bremsfangvorrichtungen von Dynatech besitzen ebenfalls die A3-Zertifikate, da sowohl ihre Konstruktion als auch ihre Leistungsdaten mit denen der bidirektionalen Modelle übereinstimmen. Allerdings ist die Tatsache, dass diese Bremsfangvorrichtungen dieses Zertifikat besitzen, irrelevant, weil eine UCM-Kontrolle nur mit einer bidirektionalen Fangvorrichtung durchgeführt werden kann.
BIDIREKTIONALE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER:
- STAR
- VEGA
- QUASAR T-25
- QUASAR SV
Gemäß der Änderung 3 muss die Kabine im Falle einer unkontrollierten Bewegung anhalten. Der Halt darf (neben anderen Anforderungen) einen maximalen Weg von 1 m nicht überschreiten.
Die Dynatech-Begrenzer sind mit einem sogenannten Antidrift-System ausgestattet, mit dem der Begrenzer bei Feststellen einer UCM (unkontrollierte Bewegung der Kabine) blockiert wird. Wenn der Begrenzer blockiert wird, aktiviert er die Fangvorrichtung. Der zurückgelegte Gesamtweg von dem Moment an, in dem sich die Kabine bewegt bis sie anhält, darf 1 m nicht überschreiten.
- Bevor Sie die nächste Erläuterung lesen, bitten wir Sie, den Abschnitt UCM in den Begrenzer-Anleitungen zu lesen, wo die Funktionsweise des Antidrift-Systems beschrieben wird-.
Der Erhalt der A3-Zertifikate für die unabhängigen Komponenten befreien den Installateur nicht von seiner Verpflichtung, die in der Norm EN81:A3 beschriebenen UCM-Prüfungen vor Ort durchzuführen. Beispiele:
Der Kunde kauft die Komponenten getrennt, zum Beispiel unseren Geschwindigkeitsbegrenzer und eine Fangvorrichtung eines anderen Herstellers. Bei dieser Option muss der Kunde zuerst die Zertifikate für die Fangvorrichtung und den Begrenzer besorgen. Dann muss er die Validierungsprüfungen der UCM-Lösung an seiner Anlage durchführen. Außerdem:
>>a. Der Kunde muss beim Begrenzerhersteller die Elektronik bestellen, die das Antidrift-System verwaltet.
>>b. Der Steuerungshersteller verwaltet das Antidrift-System mit der bereits in seiner Steuerung integrierten Elektronik.
Hinweis: Die Verwaltung des Antidrift-Systems hat mit den spezifischen Warnhinweisen im Begrenzerhandbuch zu tun (Kapitel UCM).
a.2- Einsatz von Sicherheitskomponenten mit A3-Zertifikat für Baugruppen:
Der Kunde erwirbt die Baugruppe Fangvorrichtung + Begrenzer + Antidrift-System-Verwaltungselektronik.
Diese Baugruppe erhält das A3-Zertifikat als UCM-Lösung. Mit dieser Lösung braucht der Kunde nicht mehr zu überprüfen, ob der Begrenzer und die Fangvorrichtungen die Toleranzen und Anforderungen der A3 erfüllen und ebenso erspart er sich die Verwaltung der Signale für das Antidrift-System.
Die Punkte a.1 und a.2 im Vergleich: Vor- und Nachteile
Im Fall von a.1 muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die aus Begrenzer und Fangvorrichtung bestehende Kombination die Anforderungen der Änderung A3 erfüllt; außerdem muss er Tests mit dem Steuersystem durchführen, entweder mit der vom Begrenzerhersteller gelieferten oder aber mit der in der Steuerung integrierten Elektronik. Das bringt zusätzlichen Aufwand mit sich.
Andererseits kann der Kunde mit dieser Option die Komponente auswählen, die seinen Erwartungen in Bezug auf Preis, Versatilität u.a. am ehesten entspricht.
Im Fall von a.2 braucht der Kunde nicht zu überprüfen, ob der Begrenzer und die Fangvorrichtung den Anforderungen von A3 entsprechen. Er braucht nur die üblichen Inbetriebsetzungsprüfungen gemäß der Norm durchzuführen.
Allerdings kann diese Option für den Kunden mit dem Nachteil verbunden sein, dass verschiedene Komponenten von verschiedenen Herstellern nicht miteinander kombiniert werden können, was eventuell mit einer besseren Versatilität und Wettbewerbsfähigkeit einhergegangen wäre.
Nichtsdestotrotz empfiehlt Dynatech immer den Einsatz von Sicherheitskomponenten ein und desselben Herstellers, da so die Verantwortung für die einwandfreie Funktion und Sicherheit der Baugruppe immer auf einen einzigen Hersteller fällt.
Für ein maximales Maß an Sicherheit bei der Detektion und Kontrolle von UCM bietet Dynatech eine entsprechende Elektronik, die sogenannte D-BOX, an.
Die D-BOX ist ein elektronisches Gerät, das das Antidrift-System des für die UCM-Lösung eingesetzten Begrenzers verwaltet. Diese Vorrichtung kann sowohl mit dem Vega- und dem Star-Begrenzer als auch mit anderen Begrenzermarken eingesetzt werden.
Auf unserer Webpage können Sie sich ein Handbuch herunterladen, in dem die entsprechenden technischen Kenndaten und Anforderungen aufgeführt sind.
b) Möglichkeiten zur Erfüllung der Änderung A3 mit der Zugmaschine:
Unsere Zugmaschinen (Tornado) sind für die A3-Lösung zertifiziert.
Gemäß den im Kapitel 9.11 der Änderung A3 aufgeführten Spezifikationen können zum Stoppen der unkontrollierten Bewegungen all diejenigen Mittel eingesetzt werden, die auf die Zugrolle oder auf die Achse einwirken. Die Änderung A3 erlaubt die Verwendung der Motorbremsen für diesen Zweck:
9.11.3: Bei Verwendung der Bremse der Maschine kann der Selbsttest die Prüfung der korrekten Anhebung oder Absenkung des Mechanismus oder aber die Prüfung der Bremskraft beinhalten. Bei Entdecken eines Fehlers muss der nächste normale Aufzugstart verhindert werden.
Dynatech hat 2 Vorrichtungen entwickelt: Es handelt sich hierbei um die CDC (Car Drag Control) zur Verwaltung des Antidrift-Systems und um die BFS (Brake Failure Surveyance) zur Verwaltung der zum Stoppen einer unkontrollierten Kabinenbewegung verwendeten Motorbremsen.
Die komplette Baugruppe (Tornado + BFS + CDC) erfüllt die Anforderungen der A3 und besitzt ein eigenes Zertifikat. Der Kunde benötigt kein zusätzliches Zertifikat.
Es gibt dazu ein Handbuch, das Sie sich auf unserer Webpage herunterladen können.
Dieser erklärende Artikel wird in dem Maße aktualisiert, wie neue Produkte, Weiterentwicklungen oder Innovationen in Bezug auf dieses Thema hinzukommen.
Aktueller Hinweis zu allem, was Sie über die Änderung A3 der europäischen Norm EN 81 wissen müsse
Die Erfahrungen, die wir in unserem Testturm gemacht haben, wo das Labor die Zertifizierungsprüfungen durchführt, sind für unsere Kunden nicht zweckdienlich, weil unsere Fangvorrichtungen 3 mal mit den gleichen Teilen und zudem mit den in der Norm EN-81, Anhang F vorgebebenen Bremswerten bremsen müssen; diese Tests werden allerdings im freien Fall durchgeführt (zum Beispiel, wenn das Seil reißt und die Kabine abstürzt).
Bei den Standardprüfungen (bei Verkeilung in Abwärtsrichtung), die unsere Kunden bei der Inbetriebsetzung durchführen, werden die Fangvorrichtungen weitaus weniger beansprucht, weil der Bremsvorgang durch das Gegengewicht unterstützt wird. Deshalb werden sich die Bremselemente wie z.B. der Fangvorrichtungsbremsschuh nach einigen (mehr als 3)
Bremsvorgängen bei periodischen Prüfungen in gutem Zustand befinden. Da wir nicht genau wissen, wie viel Zeit oder wieviele Prüfungen erforderlich sind, bis die Schuhe einen bedeutenden Verschleiss aufweisen – es könnte sein, dass diese zu Lebzeiten des Aufzugs kein einziges Mal ausgetauscht werden müssen – können wir nur eine Faustregel empfehlen, laut der man weiß, ob die Bremsschuhe auszutauschen sind (wenn der Bremsweg auf der Führung doppelt so lang ist wie bei der ersten Prüfung, bedeutet das, dass die Bremskraft abgenommen hat und dass die Schuhe womöglich einen zu großen Verschleiß aufweisen).
Das Wort Einstellung auf den Zertifikaten steht für die Breite der Feder (in unserem Fall bestehend aus einer oder mehreren Stahllamellen), die erforderlich ist, um den maximalen oder minimalen P+Q-Wert bei den Zulassungstests zu bremsen. Diesem Wert ist keine Beachtung zu schenken, weil er stark in Abhängigkeit des P+W variiert und grundsätzlich werkseitig eingestellt wird.
Die Einstellung darf auf keinen Fall vom Kunden geändert werden.
Beide Fangvorrichtungen haben dasselbe Zertifikat und dieselbe Zulassungsbezeichnung: PR-2500 UD. Beide Fangvorrichtungen weisen somit die gleichen Kenndaten auf dem Typenschild auf. Auch der Abstand zwischen den Befestigungslöchern ist gleich. Der Unterschied zwischen beiden Fangvorrichtungen liegt im Abstand zwischen der Führung und den Reibelementen; die V.50 ist länger als die V.35, weil bei der V.50 die Rollenbahn bis zur Auslösung eine größere Strecke zurücklegen muss. Dies soll detaillierter erklärt werden:
V.35: Der Gesamtabstand zwischen der Führung und den Reibelementen beträgt 3,5 mm (1,5 mm zum Schuh und 2 mm zu den Rollen). Diese Fangvorrichtung wird zusammen mit einem Auslösegestänge T2 verwendet.
V.50: Der Gesamtabstand zwischen der Führung und den Reibelementen beträgt 5 mm (1,5 mm zum Schuh und 3,5 mm zu den Rollen). Da der Abstand der Rollenbahn zur Führung größer ist, ist auch die Gesamthöhe dieser Fangvorrichtung größer als bei der V.35. Das Auslösegestänge muss derart sein, dass die Rollen einen längeren Weg zurücklegen können; deshalb muss das Auslösegestänge gelenkig sein (Auslösegestänge T3).
Der Vorteil der V.50 liegt darin, dass sich die Ausrichtung der Führungen einfacher gestaltet als bei der V.35 . Wenn bei der V.35 die Kabine eine relative Verschiebung von 2 mm zur Führung aufweist, können die Rollen die Führung berühren und den Bremsvorgang auf unerwünschte Weise einleiten. Bei der V.50 müsste dieselbe Verschiebung 3,5 mm (2 mm mehr) betragen.
Der einzige Vorteil der V.35 ist ihr Preis: sie ist billiger, weil sie kleiner ist.
Für den Fall, dass ein Kunde einen Begrenzer bestellt hat und nicht berücksichtigt hat, dass dieser im Schacht positioniert wird, ist es gut möglich, dass nachträglich eine ferngesteuerte Resetfunktion erforderlich ist. Der Kunde braucht uns diesen Begrenzer nicht zuzusenden, damit die Resetfunktion von Dynatech installiert wird, sondern er kann die Resetfunktion getrennt bestellen und selbst in die Anlage einbauen. Es besteht auch die Möglichkeit, Aktuatoren für die Verkeilungsprüfungen gesondert zu bestellen. Falls notwendig, senden wir Ihnen eine einfache Anleitung zur Montage in den Begrenzer zu.
Hinweis: Alle Optionen mit Ausnahme des Endschalters können in die Anlage eingebaut werden. Der Endschalter muss an Dynatech geschickt werden, damit er dort eingebaut wird.
Wurde ein VEGA-Begrenzer mit Resetfunktion bestellt und dieser weist keine solche Funktion auf, bedeutet das, dass wenn der bestellte Begrenzer eine Nenngeschwindigkeit gleich oder kleiner als 1 m/s aufweist, keine Resetfunktion erforderlich ist, weil er sich nach Aktivierung selbst zurücksetzt. Bei dieser Geschwindigkeit läuft die elektrische Auslösung fast zeitgleich mit der Aktivierung ab. Ab einer Nenngeschwindigkeit von 1 m/s, wird der Begrenzer, falls dieser mit Resetfunktion bestellt wurde, auch mit besagter Funktion geliefert, da in dieser Situation der elektrische Kontakt manuell oder durch Fernsteuerung zurückgesetzt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie in der Betriebsanleitung des Begrenzers und im Abschnitt 9.9.11 der Norm EN 81.
Wenn der gelieferte Begrenzer keine Drehrichtung anzeigt, ist das darauf zurückzuführen, dass er bidirektional ist. In diesem Fall muss die Richtung nicht angezeigt werden. Der Begrenzer wirkt in beide Richtungen.
Dies ist höchstwahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Verbindung zwischen dem Star-Begrenzer und dem Kupplungsstangensystem sich nicht frei in ihren Gelenken dreht. Deshalb ist besonders auf deren Design zu achten, da sichergestellt sein muss, dass sie die Bewegung frei überträgt.
Nein. Jeder Kunde kann den STAR-Begrenzer nämlich an der für seinen Aufzug günstigsten Position einbauen. Aus diesem Grund können wir kein Standard-Verbindungsstück liefern. Der Kunde muss seine Kupplungsstangen je nach Position des Begrenzers an der Kabine planen.
Wenn man den Begrenzer von vorne betrachtet, das heißt wenn das Zentrifugensystem sichtbar ist und die Rolle, die dieses Zentrifugensystem trägt, sich auf der rechten Seite befindet, dann ist der Star-Begrenzer rechtsgängig.
Hier sei zu berücksichtigen, dass wenn beispielsweise ein rechtsgängiger Star-Begrenzer bestellt wird und dieser nach unten installiert wird, befindet sich die Hauptrolle auf der linken Seite.
No, Las bobinas de Dynatech pueden ser suministradas de 24V, 48V o 190 V. Los tres tipos de bobinas son de corriente continua, por tanto no pueden ser conectadas a la red puesto que esta es de corriente alterna. Si se hace, la bobina quedará inservible. Para la bobina de 190 V DC (corriente continua) es preciso un puente rectificador que convierta la corriente alterna a un valor medio de continua. Paras las demás, sería necesario un transformador para rebajar la tensión a un nivel cercano a 24 V, 48 V, un puente rectificador de diodos y un condensador de filtrado. Para la bobina de 190 VDC, Dynatech dispone de un puente rectificador que el cliente puede solicitar con su limitador. Con este rectificador la bobina puede conectarse directamente a la red de 230 VAC. El rectificador está encerrado en una caja de plástico con IP 66.